Was du wissen solltest

Ab wann darfst du alleine Rad fahren?


Radfahren auf der Fahrbahn

Auf der Fahrbahn darfst du fahren, wenn keine Radfahranlage vorhanden ist.

Radfahren gegen die Einbahn

Gegen die Einbahn darfst du nur fahren, wenn es dir durch diese Zusatztafel erlaubt ist.


Radfahren in Wohnstraßen

In Wohnstraßen darfst du jederzeit Rad fahren, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit.



Radfahren auf dem Radweg

Ein Radweg ist ein von der Fahrbahn getrennt geführter Bereich. Den Radweg musst du benutzen. Das wird „Benutzungspflicht“ genannt.


Radfahren auf dem Geh- und Radweg

Auch auf dem Geh- und Radweg darfst du radeln. Verhalte dich gegenüber Fußgängern bzw. Fußgängerinnen rücksichtsvoll.


Radfahren auf dem Radweg ohne Benützungspflicht

Radwege ohne Benützungspflicht erkennst du daran, dass die Tafeln eckig und nicht rund sind. Bei dieser Art von Radwegen kannst du selbst entscheiden, ob du sie benützen möchtest oder lieber auf der Fahrbahn fährst. Wenn du dir unsicher bist, nutze lieber den Radweg.

Radfahren auf dem Mehrzweckstreifen

Als Radfahrer bzw. Radfahrerin musst du auch Radfahrstreifen benutzen, Radfahrstreifen dürfen von anderen Verkehrsteilnehmern bzw. Verkehrsteilnehmerinnen nicht benutzt werden. Sie sind durch eine durchgehende Markierung von der Fahrbahn abgetrennt.
Dann gibt es noch den Mehrzweckstreifen, der durch eine Leitlinie von der restlichen Fahrbahn abgetrennt ist. Er kann von dir als Radfahrer bzw. Radfahrerin benutzt werden, aber auch von anderen Verkehrsmitteln, wenn der Platz zu eng ist.

Radfahren in Fußgängerzonen

In Fußgängerzonen darfst du als Radfahrer bzw. Radfahrerin nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und nur dann, wenn es durch diese Zusatztafel ausdrücklich erlaubt ist.

Radfahren auf der Fahrradstraße

Auf Fahrradstraßen haben Radfahrer und Radfahrerinnen besondere Rechte. Sie dürfen hier nebeneinander fahren und dürfen nicht behindert werden. Da Autos Fahrradstraßen nicht als Durchfahrtsstraßen nutzen dürfen, sind Fahrradstraßen meistens verkehrsarm und sehr angenehm zu fahren.

Radfahren in der Begegnungszone

In Begegnungszonen haben Fußgänger und Fußgängerinnen besondere Rechte. Sie dürfen die gesamte Straße benutzen ohne dabei behindert zu werden. Als Radfahrer oder Radfahrerin hast auch du Vorteile von solchen Zonen, da der Autoverkehr hier vorsichtiger fahren muss als auf einer normalen Straße.

Wo du nicht Rad fahren darfst

Auf Autobahnen oder Autostraßen ist das Rad fahren verboten.

Auf dem Gehsteig oder einem Gehweg darfst du nicht Rad fahren.

Ausnahme: Wenn du zu einer Radabstellanlage fährst und dabei den Gehsteig querst.
Weitere Ausnahme:
Kleine Kinder in Begleitung von Erwachsenen, die gerade Rad fahren lernen.