Beleuchtung

Bei Tageslicht und guter Sicht müssen Scheinwerfer und Rücklicht nicht mitgeführt werden. Sind die Rückstrahler in Scheinwerfer oder Rücklicht integriert, hast du sie ohnehin am Rad dabei. Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit müssen Scheinwerfer und Rücklicht am Fahrrad angebracht sein, denn da musst du mit Licht fahren. Diese Bestimmungen gelten auch für Mountainbikes!

Für alle Reflektoren – mit Ausnahme der Pedalreflektoren – gilt, dass sie mindestens 20 cm2 groß sein müssen.

Hinten
Rotes, evtl. auch blinkendes Rücklicht
Vorne
Weißes oder hellgelbes, nicht blinkendes Licht, dass die Fahrbahn nach vorne ausleuchten muss
Pedalreflektoren
Es gibt keine Größenangaben. Erlaubt sind Reflektoren auf den Schuhen oder auf den Tretkurbeln.

Reflektoren
Vorne: Weiß, darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein.
Hinten: Rot, darf mit dem Rücklicht verbunden sein.
Seitlich: Weiß oder gelb, Reifen mit ringförmigem Reflektorband, Katzenaugen oder Stabreflektoren.

Nicht erlaubt
sind Scheinwerfer und Rücklichter, die am Körper getragen werden.